22 Juni 2012

Forderungen gegen den Abmahnwucher im Urheberrecht

1. War dem Verantwortlichen die Urheberrechtsverletzung nicht erkennbar, soll die erste Abmahnung kostenlos sein und insbesondere auch gegenüber journalistischen Webseiten, weil sonst die Kultur des Leserbriefs und der Diskussionsforen vernichtet wäre, wenn dort Provokateure Urheberrechtsverletzungen unterjubeln, um das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu sabotieren.

2. Bei Geringfügigkeit der Urheberrechtsverletzung und guten Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen (z.B. über Impressum oder DENIC-WhoIs) dürfen die Abmahnkosten nicht höher als 100 EURO sein.
Geringfügigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die Urheberrechtsverletzung nach der Verkehrsanschauung ein "Ausrutscher" ist.

3. Strafbarkeit von betrügerischen und wucherischen Abmahnungen, denn viele Abmahnungen stellen die Rechtslage gezielt falsch dar.
Da § 1 Rechtsberatungsgesetz den Verbraucher vor Falschberatung schützen will, indem die Rechtsberatung einem dafür qualifizierten Kreis von Berufen und Institutionen vorbehält, muss sich der Verbraucher auch darauf verlassen dürfen, von solchen Privilegierten keine falschen Rechtshinweise zu bekommen.

4. Das Urheberrecht muss im Dialog mit den Bürgern reformiert werden, denn die heutige Unübersichtlichkeit und Unzuverlässigkeit ist verfassungsrechtlich bedenklich und Resultat jahrzehntelanger Lobbyarbeit der Verwertungsgesellschaften.

5. ... ergänzen ... - wenn geeignet, dann wird auch diese Forderungsliste ergänzt.

Markus Rabanus >> Urheberrechtsdebatte