05 Februar 2013

Schade: In BaWü ist "Schlichten statt Richten" gescheitert

Seit zwölf Jahren konnten in Baden-Württemberg Geldstreitigkeiten bis zur Höhe von 750 € und Nachbarschaftskonflikte nur vor Gericht, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren gescheitert war. Das sollte die Amtsgerichte entlasten und Kosten sparen. Beide Ziele seien verfehlt worden, habe nur die Kosten und auch die Streitdauer erhöht. Die Landesregierung plane deshalb, den Schlichtungsvorbehalt wieder aufzuheben, berichtet der SWR.
Kommentar: Möglicherweise war das Landesparlament zu träge und hätte das Schlichtungsverfahren rascher und häufiger nachjustieren müssen.